SKV


Nach etlichen gemeinsamen Seemeilen, tollen Abenteuern und Erlebnissen im ASV, treffen wir uns regelmäßig sei es zum Shanty-Singen, Segeln oder zum Klönen im Hafen um die Freundschaft und die Verbundenheit zum Verein zu pflegen. Bei Tanz und einem Getränk mischen wir auch gerne die Jugend auf, helfen bei Regatten und bemühen uns den Nachwuchs im Verein zu fördern. Der jährliche Skippertörn lässt uns das Leben an Bord zusammen genießen.

Die Skipperversammlung wird von ihren Gründern und den aufgenommenen Mitgliedern gebildet (Skipper).

Vor über 50 Jahren wurde sie aus dem ASV heraus mit dem Zweck gegründet, dem Verein die älteren, segelerfahrenen Mitglieder zu erhalten und den Zusammenhalt zu fördern.

Den Antrag auf Aufnahme in die SKV können Mitglieder des ASV stellen, die seit Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre dem ASV angehören, nicht mehr in der Berufsausbildung stehen und den SKS- Schein (früher BR-Schein) des DSV besitzen. Der 1. Skipper lädt die Mitglieder des ASV, die im betreffenden Geschäftsjahr erstmalig die Bedingungen erfüllen, zu einem Skipperabend ein. Die Aufnahme in die SKV ist schriftlich beim 1. Skipper zu beantragen. Sie erfolgt auf der zweiten Gründungsfeier nach Eingang des Antrags beim 1. Skipper, wenn der Antrag bis dahin nicht zurückgenommen wird. Bis zur Aufnahme hat der Antragsteller das Recht, an allen Veranstaltungen der SKV teilzunehmen. Die SKV kann auf ihrer Gründungsversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der vertretenen Stimmen Ausnahmen beschließen.

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